Wir messen den Wert einer Gesellschaft nicht an ihrem Wohlstand, sondern an der Bereitschaft ihrer Bürger und Bürgerinnen, Herzensdienste zu leisten. 

Herzensdienste - Gesche Hugger & Marion Glagau - Stiftung

ES KOMMT VON HERZEN: WIR ENGAGIEREN UNS FÜR DAS WOHL VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Die GESCHE HUGGER & MARION GLAGAU -STIFTUNG ist eine bekannte und geschätzte Organisation, die sich um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen kümmert. Sie hilft diesen Menschen in seelischer und materieller Hinsicht, indem sie ihnen Unterstützung und finanzielle Hilfe gibt.

Herzensangelegenheiten der Stiftung

Finanzielle Förderung

Finanzielle Förderung

Stipendien, Preis- und Fördergelder zur Förderung der Erziehung, Bildung und Ausbildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher.

Partnerprojekte

Partnerprojekte

Partnerschafts- und Entwicklungshilfeprojekte mit anderen Stiftungen und Projektträgern in Co-Finanzierung.

Familien-Projekte

Familien-Projekte

Durchführung von eigenen Familien-Projekten und Unterstützung von in Not befindlichen, schutzbedürftigen jungen Menschen.

Projekte möglich machen

Projekte möglich machen

Unterstützung von gemeinnützigen, förderungswürdigen privatrechtlichen und öffentlichen Projektträgern.

Die strategischen Förderkriterien
der Stiftung Herzensdienste

In unserer Stiftung bewerten wir jeden Förderantrag nach folgenden strategischen Kriterien:

  • Regionalität

Nordrhein-Westfalen ist Lebensmittelpunkt und berufliche Heimat der Stifterinnen Gesche Hugger und Marion Glagau und daher der privilegierte Anwendungsraum der Stiftung.

  • Qualität

Eine Aussicht auf Förderung haben grundsätzlich solche Vorhaben, die hohen qualitativen Maßstäben ihres jeweiligen Feldes entsprechen.

  • Langfristigkeit

In unserer Förderung setzen wir insbesondere auf längerfristige Vorhaben, die einen dauerhaften Effekt auf die geförderte(n) Person(en) bzw. Organisationen haben.

  • Partnerschaft

Der Antragsteller muss verdeutlichen, dass die beteiligte(n) Person(en) bzw. Organisationen eine gemeinsame inhaltliche und finanzielle Verantwortung übernehmen und auf Augenhöhe miteinander kooperieren.

  • Evaluation

Projekte, die während des Förderzeitraums wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden können, werden bevorzugt gefördert.

  • Systemische Wirkung in die Gesellschaft

Stiftungen sind vor allem dort erfolgreich, wo sie langfristige Ziele verfolgen. Daher sind wir vor allem an systemisch wirkenden Projekten interessiert. Um die Nachhaltigkeit unserer Förderung sicherzustellen, wollen wir bereits bei der Antragstellung bzw. Projektplanung wissen, wie eine sich an unsere Förderung anschließende, langfristige Verankerung im System erreicht werden soll.

Antragsskizze auf eine Förderung durch die Stiftung „Herzensdienste“

Wenn Sie bei der Gesche Hugger & Marion Glagau-Stiftung eine Förderung beantragen möchten, lesen Sie bitte zunächst die Informationen zu unseren Förderkriterien und überprüfen Sie, ob ihr Vorhaben damit vereinbar ist. Im ersten Schritt reichen Sie zunächst nur eine Antragsskizze (siehe Antragsformular unten auf dieser Seite) ein.

Die Antragsskizze sollte folgende Informationen enthalten:

  • Antragsteller (Vorname, Name, Funktion, Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail)

  • Projekttitel

  • Kurze Projektbeschreibung (1.000 bis 3.000 Zeichen) mit

  • Erläuterung, inwieweit das Projekt die Förderkriterien der Stiftung erfüllt

  • Förderbereich der Stiftung

  • Regionale Zuordnung des Förderprojektes

  • Beantragte Fördersumme

Prüfung durch die Stiftung

Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir Ihren Antrag. Die Prüfung kann bis zu 12 Wochen dauern. Wir möchten Sie bitten, während dieser Phase von Nachfragen bei der Stiftung abzusehen. Denn erst nach der Vorprüfung können wir Aussagen zu Ihrem Vorhaben treffen. Sofern von unserer Seite Fragen bestehen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, werden wir Sie einladen, einen ausführlichen Vollantrag zu stellen.

Zusätzlich zu den Angaben der Antragsskizze sollte der Vollantrag folgende Informationen enthalten:

  • Ausführliche Projektbeschreibung

  • Angaben zu den gesellschaftlichen Wirkungen des Projekts

  • Angaben zu allen Projektbeteiligten (insbesondere Mitantragsteller, Projektleitung, Kooperationspartner, Co-Finanzierer)

  • Detaillierter Finanzplan

  • Zeit- und Meilensteinplan

  • Angaben zur Evaluation des Projekts

  • Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts

Ihr Vollantrag wird anschließend stiftungsintern vom Vorstand und Kuratorium geprüft. Gegebenenfalls ist eine Überarbeitung des Vollantrags erforderlich. In vielen Fällen holen wir außerdem ein externes Gutachten zur Bewertung Ihres Vorhabens ein. Sofern von unserer Seite Klärungsbedarf besteht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Im Rahmen von Projektaufrufen kann es zu einem verkürzten oder abweichenden Ablauf kommen.

Ihr Antrag an die Gesche Hugger & Marion Glagau-Stiftung

Antrag auf Förderung eines Projektes und Teilnahmeantrag bei einem Projektaufruf der Stiftung

*Die mit einem Stern gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben